Was, ist der Unterschied zwischen Verstauchung, Prellung, Quetschung und Fraktur?
Was unterscheidet die Verletzungen?
Nicht jeder Sturz, jedes Umknicken oder jeder Zusammenstoß beim Spielen und Sport führt gleich zu einem Knochenbruch. Häufig handelt es sich um eine Prellung, Verstauchung oder Quetschung. Von außen können sich diese Verletzungen jedoch ähneln – und gerade bei Kindern ist nicht immer sofort erkennbar, wie schwer eine Verletzung tatsächlich ist.
Bei einer Prellung wird Gewebe durch einen Stoß oder Aufprall gequetscht, ohne dass die Haut dabei zwangsläufig verletzt wird. Kleine Blutgefäße können beschädigt werden, sodass eine Schwellung oder ein Bluterguss entsteht.
Bei einer Verstauchung wird ein Gelenk durch eine plötzliche Bewegung über seinen normalen Bewegungsumfang hinaus belastet. Dabei können Gelenkkapsel und Bänder überdehnt oder verletzt werden.
Bei einer Quetschung wird Gewebe durch starken Druck zwischen zwei Flächen zusammengedrückt. Je nach Stärke der Krafteinwirkung können Haut, Muskeln, Blutgefäße oder andere Gewebestrukturen betroffen sein.
Bei einer Fraktur ist ein Knochen gebrochen. Ein Knochenbruch kann geschlossen sein oder mit einer offenen Wunde einhergehen.
Da sich die Beschwerden teilweise ähneln, lässt sich ohne medizinische Untersuchung nicht immer sicher feststellen, welche Verletzung vorliegt.
Welche Symptome können auftreten?
Je nach Art und Schwere der Verletzung können unterschiedliche Beschwerden auftreten. Typische Anzeichen sind:
Prellung
- Schmerzen und Druckempfindlichkeit an der betroffenen Stelle
- Schwellung
- Bluterguss beziehungsweise Hämatom
- möglicherweise eingeschränkte Beweglichkeit
Verstauchung
- Schmerzen am betroffenen Gelenk
- rasch auftretende Schwellung
- eingeschränkte oder schmerzhafte Beweglichkeit
- möglicherweise ein Bluterguss
Bei Gelenkverletzungen können insbesondere Schmerzen, Kraftlosigkeit, Bewegungseinschränkung sowie Schwellung und Druckempfindlichkeit mögliche Anzeichen sein.
Quetschung
- Schmerzen und Druckempfindlichkeit
- Schwellung
- Bluterguss
- möglicherweise Verletzungen der Haut
- bei stärkeren Quetschungen können auch tiefer liegende Gewebestrukturen betroffen sein
Bei starken Schmerzen, deutlichen Fehlstellungen, ausgeprägten Schwellungen oder wenn Ihr Kind die betroffene Körperregion nicht mehr bewegen oder belasten kann, sollte die Verletzung medizinisch abgeklärt werden.
Was können Sie zunächst tun?
Beruhigen und trösten Sie Ihr Kind. Die verletzte Körperstelle sollte zunächst nicht weiter belastet und möglichst ruhig gehalten werden.
Bei vielen stumpfen Verletzungen kann vorsichtiges Kühlen Schmerzen lindern und einer stärkeren Schwellung entgegenwirken. Verwenden Sie beispielsweise ein in ein Tuch eingeschlagenes Kühlelement oder einen kalten Umschlag. Legen Sie Kühlpacks oder Eis niemals direkt auf die Haut, um Kälteschäden zu vermeiden.
Wenn es für Ihr Kind angenehm ist, kann die verletzte Körperstelle außerdem hochgelagert werden.
Ein Kompressionsverband kann bei bestimmten Verletzungen unterstützend wirken. Er darf jedoch nicht so fest angelegt werden, dass die Durchblutung beeinträchtigt wird. Es empfiehlt sich bei Gelenkverletzungen ebenfalls, die Bewegung zu unterbrechen, die verletzte Region ruhigzustellen sowie Kühlung, Kompression und Hochlagerung.
Weitere Hinweise dazu, was bei Prellungen, Blutergüssen, Verstauchungen oder einem möglichen Knochenbruch bei Kindern zu beachten ist, finden Sie in unserem Beitrag: „Prellungen, Blutergüsse, Verstauchungen und Knochenbrüche bei Kindern“.
Die PECH-Regel als Merkhilfe
Für viele Sport- und Gelenkverletzungen ist die PECH-Regel eine bekannte Merkhilfe:
P – Pause: Belastung sofort unterbrechen und die verletzte Körperstelle ruhig halten.
E – Eis: Die betroffene Stelle vorsichtig kühlen. Kühlelemente niemals direkt auf die Haut legen.
C – Compression: Ein geeigneter Kompressionsverband kann die verletzte Region unterstützen.
H – Hochlagern: Die betroffene Körperstelle möglichst hochlagern.
Die PECH-Regel ersetzt jedoch keine medizinische Untersuchung, wenn eine schwerere Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann.
Wann sollte die Verletzung ärztlich abgeklärt werden?
Nicht immer lässt sich unmittelbar nach einem Unfall erkennen, ob es sich um eine Prellung oder Verstauchung handelt oder möglicherweise doch ein Knochen, ein Band oder eine Gelenkstruktur verletzt wurde.
Lassen Sie die Verletzung deshalb insbesondere dann medizinisch abklären, wenn
- die Schmerzen stark sind oder zunehmen,
- eine deutliche Schwellung oder Fehlstellung entsteht,
- Ihr Kind die betroffene Körperstelle kaum oder gar nicht bewegen kann,
- Arm oder Bein nicht belastet werden können,
- Taubheitsgefühle oder andere auffällige Empfindungsstörungen auftreten,
- eine größere Wunde vorhanden ist oder
- Sie unsicher sind, wie schwer die Verletzung ist.
Bei schweren Verletzungen oder einem entsprechenden Unfallgeschehen sollte der Notruf 112 gewählt werden.
Wie lange eine Prellung, Verstauchung oder Quetschung Beschwerden verursacht, hängt von Art und Schwere der Verletzung ab.
Sport sollte erst wieder aufgenommen werden, wenn die verletzte Körperregion ausreichend verheilt, schmerzfrei und wieder belastbar ist.
Wie kann man solchen Verletzungen vorbeugen?
Beim Spielen, Toben und Sport lassen sich Verletzungen bei Kindern nicht vollständig verhindern. Eine sichere Umgebung, geeignete Kleidung und Schutzausrüstung sowie ein altersgerechtes Verhalten können jedoch dazu beitragen, Unfallrisiken zu reduzieren.
Vor sportlicher Belastung ist es außerdem sinnvoll, den Körper auf die bevorstehende Bewegung vorzubereiten und die Belastung dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes anzupassen.
Kinder sollen sich bewegen, ausprobieren und ihre eigenen Fähigkeiten kennenlernen dürfen. Entscheidend ist nicht, jedes Risiko auszuschließen, sondern Gefahren zu erkennen und Risiken möglichst gut zu reduzieren.
Über die Autorin
Dr. med. Christiane Puck
Fachärztin für Anästhesie, Notfallmedizin, und Palliativmedizin, Gründerin des Projekts und des Vereins „Doc Puck zeigt es“ e.V. – Kinder retten Leben. www.docpuckzeigtes.de
Mehr zu Christiane Puck
Christiane Puck ist Fachärztin für Anästhesie, Notfallmedizin und Palliativmedizin. Nach ihrer Approbation ging sie als Stipendiatin der Fulbright-Stiftung für zwei Jahre nach Boston und machte dort ihren Master of Public Health. Am Universitätsklinikum Bonn absolvierte sie ihre Facharztausbildung zur Anästhesistin. Im Rahmen ihres Berufs ist sie auch als Notärztin tätig.
Während ihres Berufslebens, aber auch bei ihrem privaten Engagement für Kinder („Kids save Lives“, „Lesen verzaubert“) hat Christiane festgestellt, dass Kinder im Gegensatz zu Erwachsenen angstfrei, furchtlos, mutig und wissbegierig sind. Daher kann man sie auch für das so wichtige Thema der Lebensrettung begeistern. In Deutschland wird Erste-Hilfe für den Führerschein erlernt und dann schnell wieder vergessen. Anders ist es in den skandinavischen Ländern dort ist Erste-Hilfe bereits in der Grundschule ein Schulfach mit dem Erfolg, dass mehr als 70 % der Bevölkerung Erste-Hilfe leisten können. In Deutschland können dies nur 20-30 %.
Mit ihrem Projekt „Doc Puck zeigt es“ will Christiane ein Umdenken in der Gesellschaft erreichen: Erste-Hilfe zu leisten muss in Deutschland „in“ werden. Sie ist davon überzeugt, dass dies nur über die Kinder zu schaffen ist, denn Kinder lernen schon in jungen Jahren Erste-Hilfe wie Fahrradfahren und Schwimmen und vergessen es nie wieder.
Pflasterpass® und „Doc Puck zeigt es“ verbindet ein gemeinsames Anliegen: Kinder frühzeitig dabei zu unterstützen, Wissen, Sicherheit und Handlungskompetenz für Notfallsituationen zu entwickeln.
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