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Fremdkörper im Auge

Beim Spielen, Toben oder draußen im Sand kann schnell etwas ins Auge geraten. Häufig handelt es sich um kleine Fremdkörper wie Sand, Staub, Erde oder Krümel. Das Auge beginnt zu tränen, ist gerötet oder schmerzt. Durch den natürlichen Tränenfluss werden solche Fremdkörper oftmals bereits aus dem Auge gespült.

Ernster sind Augenverletzungen, wenn spitze oder scharfkantige Gegenstände wie Glassplitter, Holzstücke, Stifte oder andere Gegenstände das Auge verletzt haben oder möglicherweise in den Augapfel eingedrungen sind. In diesen Fällen darf der Fremdkörper nicht selbst entfernt werden.

Was tun?

  • Ruhe bewahren und das Kind beruhigen.
  • Das Kind daran hindern, am betroffenen Auge zu reiben.
  • Wenn möglich herausfinden, was ins Auge gelangt ist und wie der Unfall passiert ist.
  • Das Auge vorsichtig ansehen, ohne Druck darauf auszuüben.
  • Bei starken Schmerzen, einer sichtbaren Verletzung, Sehproblemen oder einem festsitzenden bzw. eingedrungenen Fremdkörper ärztliche Hilfe veranlassen.

Was tun bei kleinen, oberflächlichen Fremdkörpern?

Bei Sand, Staub oder kleinen Krümeln kann zunächst versucht werden, den Fremdkörper durch vorsichtiges Spülen mit sauberem Wasser aus dem Auge zu entfernen.
Befindet sich ein kleiner Fremdkörper sichtbar am Unterlid:

  • Das Kind nach oben schauen lassen.
  • Das Unterlid vorsichtig nach unten ziehen.
  • Einen locker aufliegenden, gut sichtbaren Fremdkörper vorsichtig mit einem sauberen, angefeuchteten Tuch entfernen.
  • Dabei nicht über die Oberfläche des Auges reiben.

Befindet sich der Fremdkörper unter dem Oberlid oder lässt er sich nicht problemlos entfernen, sollte nicht weiter am Auge manipuliert werden.
Bleiben Schmerzen, Rötung, Tränenfluss oder ein Fremdkörpergefühl bestehen, sollte das Kind augenärztlich untersucht werden.

Was tun bei einer ernsten Augenverletzung?

Steckt ein Fremdkörper im Auge oder besteht der Verdacht, dass der Augapfel verletzt wurde:

  • Fremdkörper auf keinen Fall entfernen.
  • Nicht auf das Auge drücken und nicht daran reiben.
  • Einen herausragenden Gegenstand nicht bewegen oder herausziehen.
  • Das verletzte Auge möglichst ruhig halten.
  • Das Auge bzw. einen herausragenden Gegenstand nicht mit Druck abdecken.
  • Das Kind beruhigen und weitere Bewegungen möglichst vermeiden.
  • Unverzüglich ärztliche Hilfe veranlassen.

Bei einer schweren Augenverletzung oder wenn eine schnelle medizinische Versorgung erforderlich ist, den Notruf 112 wählen.

Wichtig:
Auch wenn eine Augenverletzung zunächst harmlos erscheint, können anhaltende Schmerzen, Lichtempfindlichkeit, Sehverschlechterungen, Blutungen oder eine sichtbare Verletzung des Auges auf eine ernstere Schädigung hinweisen. In diesen Fällen sollte das Auge zeitnah ärztlich untersucht werden.

Pflasterpass® -Tipp

Kinder können Gefahren für ihre Augen noch nicht immer richtig einschätzen.
Gerade beim Basteln, Werken, Spielen mit Stöcken oder beim Umgang mit spitzen Gegenständen lohnt es sich deshalb, mögliche Risiken frühzeitig gemeinsam zu besprechen.
Auch auf dem Spielplatz können herumliegende oder scharfkantige Gegenstände zu Verletzungen führen.
Weitere Hinweise zu typischen Gefahren findet ihr in unserem Beitrag:
„Gefahren auf dem Spielplatz“.

Wer Gefahren erkennt und weiß, wie er im Notfall richtig reagiert, kann Kinder besser schützen und im entscheidenden Moment sicher handeln.

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Wenn du außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigst und zum Beispiel nicht weißt, wo sich in deiner Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wähle für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst die Rufnummer 116 117. Diese Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob du vom Festnetz zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufst.

Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Haftungsausschluss

Haftungshinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch medizinisches Fachpersonal. Bei Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Kindes oder bei anhaltenden beziehungsweise zunehmenden Beschwerden sollte medizinischer Rat eingeholt werden. Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit, Atemproblemen oder anderen akuten Notfällen gilt: Notruf 112.
Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen richtet sich immer nach der konkreten Notfallsituation.

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