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Pflasterpass® – Badeunfälle vermeiden!

Badeunfälle vermeiden – Kinder am und im Wasser sicher begleiten

Wasser übt auf Kinder eine besondere Faszination aus. Ob am See, im Schwimmbad, am Meer oder im heimischen Garten: Spielen und Planschen machen Spaß und gehören für viele Familien zum Sommer dazu.
Gleichzeitig dürfen die Gefahren nicht unterschätzt werden. Kinder sollten am und im Wasser aufmerksam und ihrem Alter sowie ihren Schwimmfähigkeiten entsprechend beaufsichtigt werden.
Auch Schwimmhilfen ersetzen diese Aufsicht nicht.

Wer einige grundlegende Sicherheitsregeln beachtet und Kinder frühzeitig mit dem richtigen Verhalten am und im Wasser vertraut macht, kann dazu beitragen, Badeunfälle zu vermeiden.

Die wichtigsten Regeln für mehr Sicherheit am Wasser

  • Kleine Kinder immer aufmerksam beaufsichtigen: Gerade bei kleinen Kindern sollte die Aufsichtsperson so nah sein, dass sie unmittelbar eingreifen kann. Kinder dürfen am und im Wasser nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • Schwimmhilfen sind kein Schutz vor dem Ertrinken: Schwimmflügel, Schwimmtiere oder Luftmatratzen können Kinder beim Aufenthalt im Wasser unterstützen oder zum Spielen dienen – sie ersetzen aber weder Schwimmfähigkeit noch die Aufsicht durch Erwachsene. Auch die DLRG weist ausdrücklich darauf hin, dass Schwimmflügel, Schwimmtiere und Luftmatratzen nicht vor dem Ertrinken schützen.
  • Auch flaches Wasser kann gefährlich sein: Kinder sollten deshalb auch am Ufer, beim Spielen oder Buddeln in Wassernähe beaufsichtigt werden. Wellen, Strömungen und plötzlich abfallender Untergrund können zusätzliche Gefahren darstellen. Die DLRG weist darauf hin, dass Brandung und Strömungen selbst im flachen Wasser gefährlich werden können.
  • Nur an geeigneten und möglichst bewachten Badestellen baden: Informieren Sie sich über örtliche Gefahren, Strömungen, Wassertiefen und die geltenden Hinweise.
  • Warnflaggen beachten: Eine gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen; ungeübte Schwimmer und Kinder sollten dann vom Baden absehen. Eine rote Flagge bedeutet: nicht baden oder schwimmen. Eine rot-gelbe Flagge kennzeichnet ein durch Rettungsschwimmer bewachtes Badegebiet.

Sprünge und Rutschen nicht unterschätzen: Kinder sollten nur dort ins Wasser springen, wo es ausdrücklich erlaubt sowie ausreichend tief und frei ist. Auslaufbereiche von Wasserrutschen und Sprunganlagen sind keine Spiel- oder Schwimmbereiche.

Ertrinken geschieht häufig leise

Ein Ertrinkungsunfall sieht nicht unbedingt so aus, wie er häufig in Filmen dargestellt wird. Betroffene können oftmals nicht laut um Hilfe rufen oder mit den Armen winken.
Ertrinken kann deshalb unauffällig und leise geschehen.
Mögliche Warnzeichen sind beispielsweise:

  • Die Person befindet sich auffällig senkrecht im Wasser, ohne erkennbar vorwärtszukommen.
  • Bewegungen von Armen und Beinen wirken unkontrolliert.
  • Mund und Nase geraten wiederholt unter die Wasseroberfläche.
  • Der Kopf kann nach hinten geneigt sein.
  • Die Person reagiert nicht oder kaum auf Ansprache.
  • Ein Kind, das gerade noch gespielt oder geplanscht hat, verhält sich plötzlich auffällig ruhig oder verschwindet aus dem Blickfeld.

Gerade bei kleinen Kindern ist deshalb eine durchgängige und aufmerksame Beaufsichtigung entscheidend. Auch geringe Wassertiefen können für Babys und Kleinkinder gefährlich werden.

Auch schwimmfähige Kinder brauchen Aufsicht

Schwimmen zu können verringert das Risiko, bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Kind in jeder Situation im Wasser sicher ist. Strömungen, Wellen, Erschöpfung oder unerwartete Situationen können auch schwimmfähige Kinder überfordern. Die DLRG weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst erfahrene Schwimmer durch unerwartete Strömungen in Gefahr geraten können.
Kinder sollten deshalb so lange beaufsichtigt werden, bis sie sicher und zuverlässig schwimmen können und Gefahren im und am Wasser zunehmend selbst einschätzen lernen.

Was tun bei einem Ertrinkungsunfall?

Gerät ein Mensch im Wasser in Not, gilt zunächst:
Bringen Sie sich bei einem Rettungsversuch nicht selbst in Gefahr.
Wer nicht in Wasserrettung ausgebildet ist, sollte insbesondere in tiefem Wasser, bei Strömung oder Wellengang nicht unüberlegt hinterherschwimmen.

Rufen Sie Hilfe, verständigen Sie den Notruf 112 und nutzen Sie, wenn möglich, Rettungsmittel wie Rettungsring, Schwimmkörper oder andere geeignete Gegenstände, die der betroffenen Person gereicht oder zugeworfen werden können.
Die ERC Guidelines 2025 empfehlen für nicht ausgebildete Helfende ausdrücklich solche indirekten Rettungsmöglichkeiten.

Ist die Person aus dem Wasser gerettet:

  • Bewusstsein und Atmung prüfen.
  • Bei normaler Atmung die Person betreuen, vor Auskühlung schützen und den Rettungsdienst abwarten.
  • Ist die Person bewusstlos und atmet nicht normal, muss unverzüglich mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden.
  • Bei Ertrinkungsunfällen spielt die Beatmung wegen des vorausgegangenen Sauerstoffmangels eine besondere Rolle. Die ERC Guidelines 2025 sehen nach der Rettung einer nicht atmenden Person zunächst fünf Beatmungen und anschließend die Herz-Lungen-Wiederbelebung vor.
  • Ist ein AED verfügbar, sollte er eingesetzt werden; der Brustkorb muss dafür zuvor abgetrocknet werden.

Wichtig: Praktische Erste-Hilfe- und Wiederbelebungsmaßnahmen lassen sich am besten in einem entsprechenden Kurs erlernen und regelmäßig auffrischen.

Wassersicherheit früh lernen – mit dem Wasserpass®

Kinder können früh lernen, Wasser mit Freude, aber auch mit dem notwendigen Respekt zu begegnen. Dazu gehört, Gefahren zu erkennen, wichtige Baderegeln zu kennen und zu verstehen, wie sie sich am und im Wasser sicher verhalten.
Genau hier setzt der Wasserpass® an. Das altersgerechte Präventionsprogramm vermittelt Kindern im Alter von 4 bis 8 Jahren spielerisch wichtige Grundlagen rund um Wassersicherheit, Gefahrenbewusstsein und richtiges Verhalten am und im Wasser.

Mehr erfahren: Wasserpass® – Sicherheit am und im Wasser

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