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Unterkühlungen und Erfrieren
Kinder können bei niedrigen Temperaturen schneller auskühlen als Erwachsene.
Besonders Säuglinge und kleine Kinder verlieren vergleichsweise schnell Körperwärme. Nasse Kleidung, Wind und ein längerer Aufenthalt in kalter Umgebung erhöhen das Risiko zusätzlich.
Eine Unterkühlung entsteht, wenn der Körper mehr Wärme verliert, als er selbst erzeugen kann.
Mögliche Anzeichen sind kalte und blasse Haut, Kältezittern, Müdigkeit, Teilnahmslosigkeit oder zunehmende Bewusstseinsstörungen.
Bei einer stärkeren Unterkühlung kann das Zittern nachlassen oder ganz aufhören. Das ist kein Zeichen der Besserung, sondern kann auf eine schwere Unterkühlung hinweisen.
Was tun bei Unterkühlung?
- Ruhe bewahren und das Kind beruhigen.
- Das Kind möglichst aus der Kälte bringen und vor weiterer Auskühlung schützen.
- Nasse oder kalte Kleidung vorsichtig entfernen und durch trockene Kleidung ersetzen.
- Das Kind mit Decken warmhalten.
- Das Kind möglichst wenig bewegen und schonend behandeln.
- Bewusstsein und Atmung beobachten.
- Bei deutlicher Unterkühlung, Bewusstseinsstörungen, auffälliger Atmung oder einer anderen akuten Verschlechterung sofort den Notruf 112 wählen.
- Ist das Kind bewusstlos und atmet nicht normal, sofort mit der Wiederbelebung beginnen.
Die aktuellen ERC-Leitlinien 2025 empfehlen bei unterkühlten Kindern (PDF) eine schonende Behandlung und Wiedererwärmung; bei ausgeprägter Unterkühlung soll insbesondere unnötige Bewegung vermieden werden.
Erfrierungen bei Kindern
Erfrierungen sind örtlich begrenzte Kälteschäden. Besonders gefährdet sind Körperstellen wie Finger, Zehen, Nase, Ohren und Wangen.
Betroffene Hautstellen können kalt, blass oder weißlich aussehen und sich taub oder gefühllos anfühlen. Bei stärkeren Erfrierungen können weitere Veränderungen der Haut auftreten.
Was tun bei Erfrierungen?
- Das Kind aus der Kälte bringen und beruhigen.
- Betroffene Körperstellen möglichst wenig bewegen.
- Nasse oder einengende Kleidungsstücke vorsichtig entfernen.
- Die betroffenen Stellen locker und sauber abdecken.
- Das Kind insgesamt warmhalten.
- Bei ausgeprägten Erfrierungen, starken Schmerzen, Blasenbildung oder gleichzeitiger Unterkühlung unverzüglich ärztliche Hilfe veranlassen oder den Notruf 112 wählen.
Was NICHT tun?
- Erfrorene Haut nicht reiben oder massieren.
- Keine direkte starke Wärme durch Heizkörper, Wärmflasche, Föhn oder ähnliche Wärmequellen anwenden.
- Betroffene Körperstellen nicht unnötig bewegen.
- Bei einem deutlich unterkühlten Kind keine eigenständigen intensiven Erwärmungsversuche durchführen.
Gerade der letzte Bereich ist wichtig: Die ERC-Leitlinien 2025 warnen bei unterkühlten Kindern ausdrücklich vor Reiben und Massieren der Extremitäten sowie vor Wärmequellen direkt auf der Haut.
Wichtig: Bestehen gleichzeitig Erfrierungen und eine Unterkühlung, steht zunächst der Schutz des gesamten Kindes vor weiterer Auskühlung und die Versorgung der Unterkühlung im Vordergrund.
Unterkühlung bei Kindern vermeiden
Bei kaltem und nassem Wetter sollten Kinder ausreichend warm und trocken angezogen sein.
Besonders wichtig sind trockene Schuhe, Handschuhe und eine geeignete Kopfbedeckung. Nasse Kleidung sollte möglichst schnell gewechselt werden.
Auch beim Spielen im Freien lohnt sich ein regelmäßiger Blick darauf, ob das Kind friert oder Kleidung und Schuhe durchnässt sind.
Weitere Tipps dazu, wie Kinder gesund und gut geschützt durch die kalte Jahreszeit kommen, bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf kindergesundheit-info.de.
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Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.
Haftungsausschluss
Haftungshinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch medizinisches Fachpersonal. Bei Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Kindes oder bei anhaltenden beziehungsweise zunehmenden Beschwerden sollte medizinischer Rat eingeholt werden. Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit, Atemproblemen oder anderen akuten Notfällen gilt: Notruf 112.
Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen richtet sich immer nach der konkreten Notfallsituation.
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