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Verbrennen und Verbrühen bei Kindern

Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den besonders schmerzhaften Verletzungen bei Kindern.
Vor allem Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet, weil sie ihre Umgebung neugierig erkunden und Gefahren durch Hitze noch nicht zuverlässig einschätzen können.

Verbrennungen entstehen durch trockene Hitze, beispielsweise durch offene Flammen, heiße Oberflächen oder glühende Gegenstände.
Verbrühungen werden durch heiße Flüssigkeiten oder heißen Dampf verursacht.

Typische Gefahrenquellen im Alltag sind:

  • heiße Getränke,
  • Töpfe und Pfannen,
  • Wasserkocher,
  • Herdplatten,
  • Backöfen,
  • Bügeleisen,
  • Kaminöfen,
  • Kerzen oder Grillgeräte.

Besonders häufig ereignen sich thermische Verletzungen bei kleinen Kindern im häuslichen Umfeld.
Auch Feuerwerkskörper und Knallkörper können schwere Verbrennungen verursachen.

Wie erkennt man eine Verbrennung oder Verbrühung?

Je nach Tiefe und Ausmaß der Verletzung können unterschiedliche Hautschäden auftreten. Mögliche Anzeichen sind:

  • gerötete und schmerzende Haut,
  • Schwellungen,
  • Blasenbildung,
  • weißliche, gelbliche, bräunliche oder schwarze Hautveränderungen.

Für die Beurteilung einer Brandverletzung sind neben der Tiefe insbesondere die Größe und Lage der betroffenen Körperfläche sowie das Alter des Kindes von Bedeutung.
Schwere oder großflächige Verbrennungen und Verbrühungen benötigen unverzüglich medizinische Hilfe.

Was tun bei Verbrennungen und Verbrühungen?

  • Ruhe bewahren und das Kind beruhigen.
  • Das Kind aus dem Gefahrenbereich bringen und auf die eigene Sicherheit achten.
  • Brennende Kleidung bzw. Flammen mit Wasser löschen oder durch Wälzen am Boden ersticken.
  • Bei einer Verbrennung fest anhaftende oder eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
  • Bei einer Verbrühung mit heißer Flüssigkeit durchnässte Kleidung möglichst rasch und vorsichtig ausziehen – auch die Windel.
  • Kleinflächige Brandverletzungen können zur Schmerzlinderung etwa 10 Minuten mit handwarmem Wasser gekühlt werden.
  • Dabei ausschließlich die betroffene Stelle kühlen und eine Unterkühlung des Kindes vermeiden.
  • Größere Brandverletzungen nicht kühlen.
  • Die verletzte Stelle anschließend möglichst locker mit einer sterilen bzw. keimfreien Wundauflage abdecken.
  • Das Kind warmhalten.
  • Bei schweren oder großflächigen Verletzungen, Verletzungen an besonders empfindlichen Körperstellen oder einer Verschlechterung des Allgemeinzustands sofort den Notruf 112 wählen.
  • Kleinere Verletzungen sollten ärztlich beurteilt werden, wenn Zweifel über Ausmaß oder Schwere bestehen.

Was NICHT tun?

  • Keine festgeklebte oder eingebrannte Kleidung von der Haut lösen.
  • Brandblasen nicht öffnen.
  • Keine Hausmittel wie Mehl, Puder, Öl oder Zahnpasta auf die verletzte Haut auftragen.
  • Keine Salben oder Cremes auf frische Brandverletzungen geben.
  • Kein Eis oder Eiswasser verwenden.
  • Keine Kühlpacks direkt auf die verletzte Haut legen.
  • Großflächige Brandverletzungen nicht kühlen.
  • Das gesamte Kind niemals kalt abduschen.

Hausmittel können die weitere Versorgung der Wunde erschweren. Zu starke Kühlung birgt besonders bei Kindern zusätzlich die Gefahr einer Unterkühlung.

Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei Verbrennungen und Verbrühungen findet ihr in unserem Beitrag:
„Mein Kind hat sich verbrannt – wie gehe ich damit um?“

Verbrennungen und Verbrühungen vermeiden

Viele dieser Unfälle lassen sich durch einfache Sicherheitsmaßnahmen verhindern.

  • Heiße Getränke sollten außerhalb der Reichweite von Kindern stehen,
  • Topf- und Pfannengriffe nach hinten gedreht und
  • Kabel von Wasserkochern oder anderen heißen Geräten nicht herunterhängen.
  • Auch Tischdecken können für Kleinkinder gefährlich werden, wenn darauf heiße Getränke oder Speisen stehen.
  • Offenes Feuer, Kerzen, Kaminöfen und Grillgeräte sollten für Kinder niemals unbeaufsichtigt zugänglich sein.

Das BIÖG weist darauf hin, dass thermische Verletzungen besonders häufig kleine Kinder betreffen und viele Unfälle durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden können.
Weitere Tipps zur Vorbeugung von Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) auf kindergesundheit-info.de.

Hat ein Kind eine schwere Verbrennung oder Verbrühung erlitten, können sich Eltern und Angehörige zusätzlich an Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V. wenden.
Der Verein berät und begleitet Familien nach Brandverletzungen und bietet eine kostenfreie Beratungshotline an.

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Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Haftungsausschluss

Haftungshinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch medizinisches Fachpersonal. Bei Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Kindes oder bei anhaltenden beziehungsweise zunehmenden Beschwerden sollte medizinischer Rat eingeholt werden. Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit, Atemproblemen oder anderen akuten Notfällen gilt: Notruf 112.
Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen richtet sich immer nach der konkreten Notfallsituation.

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