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Verbrennen und Verbrühen

Durch die Einwirkung hoher Temperaturen kann es zu Verbrennungen und Verbrühungen kommen. Diese Art der Verletzung zählt zu den häufigsten und schmerzhaftesten Verletzungen bei Kindern. Die Schwere der Verletzung wird in 3 Grade eingeteilt und auch die Größe der betroffenen Körperfläche ist ausschlaggebend für die Wahl der Erste-Hilfe-Maßnahmen. Bei Verbrennungen ersten Grades treten Hautrötungen und Schmerzen auf. Bei Verbrennungen zweiten Grades bilden sich zusätzlich noch Brandblasen. Ab diesem Verbrennungsgrad ist eine Konsultation eines Arztes zwingend erforderlich. Verbrennungen dritten Grades verursachen eine weiße, gelbliche bis schwarze Verfärbung der Haut.

Verbrennungen entstehen durch offene Flammen wie Kerzen, Feuerzeuge, Kohleöfen oder offene Kamine. Kleidung aus leicht entflammbaren Kunstfasern vergrößert die Gefahr (Baumwolle und Wolle sind nur schwer entflammbar).

Verbrühungen hingegen entstehen durch heiße Flüssigkeit oder das Berühren heißer Gegenstände. Vor allem Kleinkinder wollen ihre Umgebung erforschen, ziehen Tassen mit heißen Getränken vom Tisch, Töpfe mit brodelnder Flüssigkeit vom Herd, greifen nach Bügeleisen oder Wasserkocher, der heißen Herdplatte oder glühenden Holzkohlen.

Achtung: Auch Knallkörper (Silvester!) können Verbrennungen verursachen!


Was tun?

  • Falls Feuer der Grund für eine Verbrennung ist, das Feuer löschen!
  • Brennende Kleidung mit einem Mantel löschen, einer Decke oder mit Wasser!
  • Ruhe bewahren und das Kind beruhigen!
  • Das Kind ausziehen! Eingebrannte Kleidung aber nie mit Gewalt entfernen, sondern nur nicht verklebte Kleidungsreste mit einer Schere wegschneiden!
  • Die betroffenen Körperteile/Partie mindestens 10 Minuten unter fließendes, lauwarmes Wasser halten. Dabei sollte die Temperatur zwischen 30 Grad (ideal), nicht darunter liegen, sonst droht eine Unterkühlung!
  • Verbrennungen bei Babys und Kindern mit Bedacht mit Kälte behandeln. Kinder kühlen viel schneller aus als Erwachsene. Bitte deshalb möglichst nur die betroffene Hautstelle und nicht zusätzlich die umliegenden Körperpartien kühlen!
  • Gesichtsregionen können durch Auflegen feuchter Tücher gekühlt werden!
  • Die verbrannte Region sollte nach der Wasserbehandlung mit einem sterilen Verbandtuch abgedeckt werden!
  • Wichtig ist der Wärmeerhalt des Kindes, hierzu kann beispielsweise die Rettungsdecke verwendet werden!
  • Zum nächsten Kinderarzt/Krankenhaus fahren oder den Notruf 112 wählen!

 

Was NICHT tun!

 

  • Dem Kind nichts zu essen oder zu trinken geben!
  • Brandsalben, Brandbinden, Öl … verhindern den Sauerstoffzutritt zur geschädigten Haut, halten die Hitze im Gewebe fest, ermöglichen ein „Nachbrennen“ und verschlimmern die Verbrühung!
  • Mehl oder Puder verkleben die Wunden und müssen erst mühsam – für das Kind schmerzhaft – aus den Wunden gewaschen werden!
  • Zahnpasta, Heilpflanzenöl, Tigerbalsam verkleben die Wunden und verursachen zusätzliche Verätzungen!
  • Eis oder Eiswasser kühlt im ersten Moment gut, der Schmerz scheint zu verschwinden, aber es kommt zu einer stärkeren Durchblutung der betroffenen Stelle und die Schmerzen werden viel schlimmer. Bei zu starker Kühlung der verletzten Haut kann zusätzlich ein Kälteschaden auftreten!
  • Keine Kühlpacks verwenden, da auch diese für die beschädigte Haut zu kalt sind!
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Dringende ärztliche Hilfe oder Notfall?

Wenn du außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigst und zum Beispiel nicht weißt, wo sich in deiner Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wähle für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst die Rufnummer 116 117. Diese Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob du vom Festnetz zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufst.

Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Haftungsausschluss

Alle hier genannten Maßnahmen sind lediglich als Tipps zu verstehen und ersetzen keinesfalls eine ärztliche Meinung oder Diagnose. Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keinerlei Haftung und empfiehlt in Zweifelsfällen oder dringenden Notfällen UNBEDINGT einen Arzt in Ihrer Nähe aufzusuchen!

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