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Zahn- und Kieferverletzungen bei Kindern

Kinder stürzen beim Spielen, Toben oder Sport häufig.
Besonders kleinere Kinder können einen Sturz noch nicht immer rechtzeitig mit den Armen abfangen und fallen deshalb mitunter auf das Gesicht.
Dabei können Zähne, Mund und Kiefer verletzt werden.

Zahnverletzungen können sehr unterschiedlich aussehen:

  • Ein Zahn kann gelockert,
  • abgebrochen,
  • verschoben,
  • in den Kiefer hineingedrückt oder
  • vollständig ausgeschlagen werden.

Auch Verletzungen von Lippen, Zahnfleisch und Mundschleimhaut können auftreten und teilweise stark bluten.

Bei Zahnverletzungen ist schnelles und richtiges Handeln wichtig.
Insbesondere bei einem ausgeschlagenen bleibenden Zahn kann die richtige Aufbewahrung bis zur zahnärztlichen Behandlung entscheidend dafür sein, ob der Zahn erhalten werden kann.

Eine Kieferverletzung kann beispielsweise durch einen Sturz auf das Kinn entstehen.
Schmerzen beim Öffnen oder Schließen des Mundes, eine eingeschränkte Beweglichkeit des Kiefers, eine auffällige Stellung der Zähne oder eine deutliche Schwellung sollten ärztlich beziehungsweise zahnärztlich untersucht werden.

Was tun?

  • Ruhe bewahren und das Kind beruhigen.
  • Die Mundhöhle vorsichtig anschauen: Ist ein Zahn gelockert, verschoben oder abgebrochen? Fehlt ein Stück eines Zahnes oder ein ganzer Zahn?
  • Bei stärkeren Blutungen vorsichtig mit einer sauberen Kompresse oder einem sauberen Tuch Druck auf die verletzte Stelle ausüben, soweit dies möglich ist.
  • Bei Schwellungen Mund oder Wange vorsichtig von außen kühlen. Kühlpacks niemals direkt auf die Haut legen.
  • Herausgebrochene Zahnstücke oder einen ausgeschlagenen Zahn suchen und zur zahnärztlichen Behandlung mitnehmen.
  • Einen ausgeschlagenen Zahn nicht an der Zahnwurzel, sondern möglichst nur an der Zahnkrone anfassen.
  • Den Zahn nicht reinigen, desinfizieren oder trocken lagern.
  • Für einen ausgeschlagenen bleibenden Zahn ist eine Zahnrettungsbox das bevorzugte Transport- und Aufbewahrungsmedium.
  • Ist keine Zahnrettungsbox vorhanden, kann der Zahn vorübergehend beispielsweise in kalter H-Milch aufbewahrt werden.
  • Einen ausgeschlagenen Zahn bei einem Kind nicht lose im Mund transportieren – es besteht die Gefahr des Verschluckens oder Einatmens.
  • Nach einer Zahnverletzung möglichst umgehend eine Zahnarztpraxis, einen zahnärztlichen Notdienst oder eine geeignete Klinik aufsuchen.
  • Bei schweren Gesichts- oder Kieferverletzungen, starker nicht stillbarer Blutung, Bewusstseinsstörungen, Atemproblemen oder anderen schweren Begleitverletzungen den Notruf 112 wählen.

Wichtig bei ausgeschlagenen Milchzähnen

Einen vollständig ausgeschlagenen Milchzahn nicht selbst wieder einsetzen.
Eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt sollte die Verletzung untersuchen und entscheiden, welche weitere Behandlung erforderlich ist.

Bei Verdacht auf eine Kieferverletzung

  • Den Kiefer nicht unnötig bewegen.
  • Nicht versuchen, eine Fehlstellung selbst zu korrigieren.
  • Das Kind nicht wiederholt den Mund öffnen und schließen lassen, um die Beweglichkeit „zu testen“.
  • Bei deutlichen Schmerzen, Fehlstellungen oder eingeschränkter Mundöffnung ärztliche beziehungsweise zahnärztliche Hilfe aufsuchen.

Wichtig:
Auch Zahnverletzungen, die zunächst harmlos aussehen, sollten zahnärztlich beurteilt werden. Schäden an Zahnwurzel oder umliegendem Gewebe sind von außen nicht immer erkennbar.

Nach einem Sturz auf Gesicht oder Kinn sollte auch auf mögliche Anzeichen einer Kopfverletzung geachtet werden.
Was dabei wichtig ist, erfahren Sie in unserem Beitrag:
„Hilfe, mein Kind ist auf den Kopf gefallen – hat es eine Gehirnerschütterung?“

Gut zu wissen:
Eine Zahnrettungsbox enthält ein spezielles Nährmedium, in dem ein ausgeschlagener bleibender Zahn bis zur zahnärztlichen Versorgung aufbewahrt werden kann.
Solche Zahnrettungsboxen können beispielsweise in Kitas, Schulen, Sportstätten oder der Hausapotheke für Zahnunfälle bereitgehalten werden.

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Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Haftungsausschluss

Haftungshinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch medizinisches Fachpersonal. Bei Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Kindes oder bei anhaltenden beziehungsweise zunehmenden Beschwerden sollte medizinischer Rat eingeholt werden. Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit, Atemproblemen oder anderen akuten Notfällen gilt: Notruf 112.
Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen richtet sich immer nach der konkreten Notfallsituation.

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