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Prellungen, Blutergüsse, Verstauchungen und Knochenbrüche

Prellungen

Prellungen erkennt man an einer sichtbaren Schwellung. Das Kind klagt über Schmerzen im betroffenen Bereich. Oft ist die Prellung begleitet von einem Bluterguss. Er entsteht durch die Verletzung von Blutgefäßen unter der Haut. Sichtbar ist eine rötlich-blau-violette Verfärbung und Schwellung der betroffenen Stelle.

Verstauchung

Verstauchungen erkennt man an einer rasch zunehmenden Schwellung im Bereich eines Gelenks. Das Kind kann das Gelenk nur unter starken Schmerzen bewegen, oft findet sich ein Bluterguss an der Verletzungsstelle. Bei Kindern entstehen nur selten Knochenbrüche durch Verstauchungen, sie sind aber möglich und müssen dann ärztlich behandelt werden.

Knochenbrüche

Einige erkennt man sofort, z. B. wenn der gebrochene Knochen durch die Haut drückt. Viel öfter ist der Knochen zwar gebrochen, aber die Bruchenden haben sich nicht gegeneinander verschoben; äußerlich lässt sich nichts feststellen. Zudem sind Kinder häufig in der Lage, trotz Knochenbruch Arm oder Bein zu bewegen – manche Kinder laufen sogar mit einem gebrochenen Bein umher. Bei Kleinkindern ist Krabbeln, obwohl das Kind eigentlich schon läuft, ein möglicher Hinweis auf einen Knochenbruch.
Nur ein Arzt kann Prellung, Bluterguss, Verstauchung und Knochenbruch sicher voneinander unterscheiden!

 

Was tun?

 

  • Ruhe bewahren und das Kind beruhigen!
  • Vorsichtig beengende Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe) oder Ringe und Armbänder entfernen! Eine Schwellung kann rasch größer werden und späteres Ausziehen schmerzhaft oder unmöglich machen.
  • Bei Verletzungen an Armen und Beinen zuerst das unverletzte Körperteil und dann vorsichtig das verletzte Glied vom Kleidungsstück befreien!
  • Die Verletzung genau betrachten: Bestehen verdächtige Beulen, Schwellungen oder sogar eine offene Wunde? Offene Wunden abdecken (sauberes Handtuch) oder verbinden!
  • Bei deutlich sichtbarer Fehlstellung an Arm oder Bein: Notruf 112 wählen!
    Liegt keine deutlich sichtbare Fehlstellung vor: Feuchte Wickel oder Kühlung der betroffenen Körperstelle (z. B. mit zerstoßenem Eis oder tiefgefrorenen Erbsen in einer Plastiktüte).
    Kälte hilft, den Bluterguss klein zu halten und lindert Schmerzen. Das Kind sollte die Kühlung als angenehm empfinden.
  • Vermeidung von unnötigen Bewegungen des verletzten Körperteils! Warten bis der erste Schreck abgeklungen ist und dann noch einmal die Verletzung untersuchen!
    Hat das Kind starke Schmerzen oder kann es die verletzte Stelle nicht bewegen, einen stützenden Verband anlegen (z. B. Dreieckstuch bei Verletzung am Arm)!
  • Nicht versuchen die Beine notdürftig zu schienen, dem Kind werden so nur unnötige Schmerzen zugefügt.
  • Zum nächsten Kinderarzt/Krankenhaus fahren oder den Notruf 112 wählen!
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Dringende ärztliche Hilfe oder Notfall?

Wenn du außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigst und zum Beispiel nicht weißt, wo sich in deiner Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wähle für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst die Rufnummer 116 117. Diese Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob du vom Festnetz zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufst.

Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Haftungsausschluss

Alle hier genannten Maßnahmen sind lediglich als Tipps zu verstehen und ersetzen keinesfalls eine ärztliche Meinung oder Diagnose. Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keinerlei Haftung und empfiehlt in Zweifelsfällen oder dringenden Notfällen UNBEDINGT einen Arzt in Ihrer Nähe aufzusuchen!

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