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Ertrinken bei Kindern

Wasser zieht Kinder nahezu magisch an. Gleichzeitig können sie die damit verbundenen Gefahren noch nicht zuverlässig einschätzen. Kinder können bereits in sehr geringer Wassertiefe ertrinken – nicht nur in Seen, Flüssen oder Schwimmbecken, sondern auch in Badewannen, Planschbecken, Gartenteichen oder Regentonnen. Die DLRG weist ausdrücklich darauf hin, dass Ertrinken auch bei geringen Wassertiefen möglich ist.

Besonders kleine Kinder müssen deshalb in und an Wasser durchgehend beaufsichtigt werden. Nichtschwimmer sollten sich nach Empfehlung der DLRG in Armreichweite einer Aufsichtsperson befinden – auch wenn sie Schwimmflügel oder andere Auftriebshilfen tragen.

Ertrinken geschieht außerdem häufig leise und unbemerkt. Betroffene können oftmals nicht um Hilfe rufen oder deutlich auf sich aufmerksam machen. Deshalb ist eine aktive und konsequente Aufsicht entscheidend.

Gefahren im Alltag vermeiden

  • Kinder niemals unbeaufsichtigt in der Badewanne, im Planschbecken oder in der Nähe anderer Wasserstellen lassen.
  • Regentonnen und ähnliche Wasserbehälter sicher verschließen.
  • Gartenteiche und Schwimmbecken so sichern, dass kleine Kinder keinen unbeaufsichtigten Zugang haben.
  • Auch Wasserstellen außerhalb des eigenen Grundstücks – beispielsweise ein Bach oder Nachbars Gartenteich – berücksichtigen.
  • Schwimmhilfen und Wasserspielzeug ersetzen niemals die Aufsicht.

Was tun bei einem Ertrinkungsunfall?

Die eigene Sicherheit geht vor. Wer ein Kind aus einem Gewässer rettet, darf sich dabei nicht selbst in Lebensgefahr bringen.
Wenn möglich, andere Personen oder vorhandene Rettungsmittel zur Hilfe nehmen.
Die DLRG empfiehlt bei einem Ertrinkungsnotfall, Hilfe zu rufen, den Notruf 112 zu veranlassen und – wenn eine unmittelbare Eigenrettung gefährlich wäre – einen Auftriebsgegenstand zu reichen oder zuzuwerfen.

Nach der Rettung aus dem Wasser:

  • Prüfen, ob das Kind reagiert und normal atmet.
  • Notruf 112 veranlassen.
  • Reagiert das Kind nicht und atmet es nicht normal, nach den aktuellen ERC-Leitlinien zunächst 5 Beatmungen durchführen.
  • Anschließend unverzüglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen.
  • Ist ein AED verfügbar, sollte er eingesetzt und seinen Anweisungen gefolgt werden.
  • Ist das Kind bewusstlos, atmet aber normal, muss die Atmung weiter überwacht und das Kind entsprechend den Erste-Hilfe-Grundsätzen versorgt werden.
  • Das Kind vor Auskühlung schützen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen.

Was NICHT tun?

  • Nicht versuchen, Wasser aus Lunge oder Magen zu entfernen.
  • Das Kind nicht schütteln oder anderweitig versuchen, Wasser „herauszubekommen“.
  • Bei fehlender normaler Atmung keine Zeit verlieren: Beatmung und Wiederbelebungsmaßnahmen haben Vorrang.
  • Bei einer Rettung im Wasser niemals die eigene Sicherheit außer Acht lassen.

Pflasterpass® -Tipp

Wassersicherheit beginnt lange vor einem möglichen Notfall.
Kinder sollten früh lernen, Wasser zu respektieren, Gefahren zu erkennen und wichtige Regeln am und im Wasser einzuhalten.
Genau hier setzt auch unser Wasserpass® -Kurs an: Kinder lernen spielerisch und altersgerecht wichtige Grundlagen für einen sicheren Umgang mit Wasser.

Weitere Hinweise dazu, wie sich Badeunfälle vermeiden lassen und worauf Eltern bei Kindern am und im Wasser besonders achten sollten, findet ihr in unserem Beitrag:
„Pflasterpass® – Badeunfälle vermeiden“.

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Wer Gefahren am und im Wasser frühzeitig erkennt, konsequent beaufsichtigt und im Notfall weiß, was zu tun ist, kann entscheidend zur Sicherheit von Kindern beitragen.

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Dringende ärztliche Hilfe oder Notfall?

Wenn du außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigst und zum Beispiel nicht weißt, wo sich in deiner Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wähle für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst die Rufnummer 116 117. Diese Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob du vom Festnetz zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufst.

Bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen deines Kindes ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Haftungsausschluss

Haftungshinweis: Die Informationen in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch medizinisches Fachpersonal. Bei Unsicherheit über den Gesundheitszustand eines Kindes oder bei anhaltenden beziehungsweise zunehmenden Beschwerden sollte medizinischer Rat eingeholt werden. Bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit, Atemproblemen oder anderen akuten Notfällen gilt: Notruf 112.
Die Pflasterpass gGmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen richtet sich immer nach der konkreten Notfallsituation.

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